Virtuelle Eigentümersammlungen werden ab 2028 möglich

  • 4 Wochen vor

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung im September 2024 mit den Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes beschlossen: Das Wohnungseigentümer-Gemeinschaften-Ihre Jahresversammlungen künftig virtuell abhalten können.

Voraussetzung: Wenn dreiviertel der anwesenden Eigentümer in einer Präsenzversammlung sich für die Durchführung der Eigentümerversammlungen in rein virtueller Form aussprechen und dieses beschließen. Dieser Beschluss soll künftig für drei Jahre gelten.

Wir sehen die verloren gehende Präsenzsitzung eher negativ, da virtuell es oft der älteren Generation oft nicht möglich sein wird, aufgrund technischer Voraussetzungen daran teil zu haben, und wir denken viele „Probleme“ lassen sich am besten in Präsenzsitzungen real lösen. Ein persönliches Gespräch unter Menschen zur Klärung möglicher Probleme, so denken wir, ist etwas Unersetzbares.

Diese Gesetzesänderung hat bis 2028 eine Übergangsregelung, die weiterhin eine jährliche Präsenzsitzung vorschreibt. Diese Pflicht zur Präsenzversammlung soll Eigentümer schützen, die erst später in die Gemeinschaft eingetreten sind oder keinen Zugang zum Internet haben. Dieses Problem wird wohl auch nach 2028 noch Bestand haben und daher ist die Lösung mit einer Präsenzsitzung, in der der Beschluss mit einer Dreiviertelmehrheit zu beschließen ist mehr als angebracht.

Unsere Recherche und Pressemitteilung Oktober 2024

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