Energieausweis

Informationen zum Energieausweis

Welchen Energieausweis benötige ich?  Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Das Kreuz mit dem Energieausweis, welcher ist der Richtige? Das können Sie einfach der Tabelle entnehmen.

Baujahr

bis zu 4 Wohneinheiten

ab 5 Wohneinheiten

bis 1977

Bedarfsausweis

freie Wahl

ab 1978

freie Wahl

freie Wahl

Neubau

Bedarfsausweis

Bedarfsausweis

Für die Erstellung des Verbrauchsausweises benötigen Sie die lückenlose Heizkostenabrechnung der letzten 3 Jahre. Sollten diese nicht vorliegen, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.

Bei einem Neubau gibt es noch keine Verbrauchswerte, hier wird immer der Bedarfsausweis erstellt, meistens vom Bauträger.

Es gibt Häuser, die von der Pflicht eines Energieausweises ausgenommen sind. Zu diesen Ausnahmen gehören zum Beispiel denkmalgeschützte Immobilien. Häuser unter 50 m², periodisch beheizte Häuser wie Ferienhäuser oder geringfügig beheizte Betriebsgebäude.

Fragen zum Energieausweis


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