Der Bundesrat hat in seiner Sitzung im September 2024 mit den Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes beschlossen: Das Wohnungseigentümer-Gemeinschaften-Ihre Jahresversammlungen künftig virtuell abhalten können. Voraussetzung: Wenn dreiviertel der anwesenden Eigentümer in einer Präsenzversammlung sich für die Durchführung der Eigentümerversammlungen in rein virtueller Form aussprechen und...