
Enteignung durch Lastenausgleich schon längst beschlossen?
Im Frühjahr 2020 kurz nach Beginn der Pandemie wurden Stimmen laut, ein Lastenausgleich für die von der Regierung verursachten Kosten einzuführen. So sprach sich u. a. der ehemalige Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel aus. Begründet hatte er dies mit den Worten: „Wir stehen vor einer dramatischen Entwicklung in unserer Wirtschaft.“ – „Darüber muss man dann öffentlich reden.“ Achtung, diese Aussagen wurden im April 2020 getroffen, als noch nicht im Ansatz abzusehen war, wie sich die Pandemie und die damit einhergehenden möglichen zusätzlichen Kosten auswirken werden.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erreichte die Staatsverschuldung 2023 die unvorstellbare Summe von rund 2,5 Billionen Euro. Eine gigantische Zahl mit 12 Nullen im Anhang, die für uns kaum vorstellbar ist. Dies entspricht einem Anstieg von über 3,3 Prozent oder ca. 8 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr. Nun soll sich die Summe für den Haushalt 2025 um erschreckende 1 Billion Euro erhöhen. Also natürlich nicht sofort, erst einmal gibt sich die Regierung mit 500 Milliarden Euro zu frieden. Man könnte sagen: Um so rasanter die deutsche Staatsverschuldung steigt, um so größer wird das Risiko von direkten staatlichen Zugriffen auf das private Vermögen zum Schuldenabbau. Bei ständig extrem wachsenden Schulden und sinkenden Steuereinnahmen des deutschen Staates, ist nur noch die Frage: Wann kommt der Lastenausgleich?