HERZLICH WILKOMMEN in der digitalen Welt von Vera Thiel Immobilien

Jahrzehnte praxisorientierte Erfahrungen haben wir in der Immobilienbranche gesammelt und immer aktuelles Fachwissen dazu gelernt. Wir sind in erster Linie Ihr kompetenter Berater mit fundiertem Sachverstand auf Augenhöhe, denn unser Schwerpunkt liegt auf den Erhalt und Schutz Ihres erwirtschafteten oder geerbten Immobilienvermögens.

Unser Kerngeschäft ist seit vielen Jahren die neutrale Werteinschätzung und Vermarktung von Immobilien, einhergehend mit fachkundiger, ehrlicher, umfassender und persönlicher Beratung. Ein sehr gutes Fundament, auf das unsere Kunden seit vielen Jahren fest vertrauen.

 

Wir sind die Immobilienberater mit Herz, Leidenschaft und Verstand!

 

Erfahren Sie, wie Sie Ihr Immobilienvermögen schützen und wie Sie einen möglichen Lastenausgleich als Immobilienbesitzer vermeiden können.

Wie schütze ich meine Immobilie – mein Grundbuch!

Informationsabend mit

Diplom Jurist Arne Freiherr von Hinkelbein

Gleich anmelden und Platz sichern! Mit einer kleinen Schenkung von 95 Euro/Person.

Anmeldungsschluß ist der 16.09.2025

Am 24.09.2025 von 18.00 – 22.00 Uhr, Einlass ab 17.00 Uhr

Hotel Restaurant Pinkenburg

Hauptstraße 6

30974 Wennigsen am Deister

Damit unsere digitale Welt ins Handeln kommt, bedarf es persönliche Gespräche zu Ihrer individuellen Immobilie mit ganz eigenem Charme und Akzenten. Darüber hinaus sind der Schutz und Erhalt Ihres erwirtschafteten privaten Immobilienvermögens, gerade in der heutigen turbulenten Zeit, sehr wichtig.

Wir bieten für Sie Informationsveranstaltungen, bei denen uns fachlich sehr kompetente Gäste (Jurist, Sachverständiger) genau aufzeigen, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihr Immobilienvermögen zu schützen.

Ist Ihnen bekannt, warum bei einer Immobilien-Erbschaft in der Regel vom Gericht für die Gebührenordnung zum Ausstellen des Erbscheins und beim Finanzamt die vorhandene Gebäudeversicherung völlig ausreichend ist?

Wussten Sie, dass das Gesetz zum Lastenausgleich jetzt „Sozialen Ausgleich“ genannt, bereits wieder aktiv ist?

Eine sogenannte „solidarische Zwangshypothek“ wurde in Deutschland bereits im August 1952 über Nacht umgesetzt, wie wir aus der Historie wissen. Viele Menschen haben Ihre Immobilie dadurch verloren. Die Gesetze dazu sind kürzlich ausgeweitet und wieder scharf gestellt worden (vgl. Novelle SGB14 i.V.m. Änderung des LAG § 276, § 292 durch Gesetz zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechts, Artikel 21 vom 12.12.2019 m.W.v. 01.01.2024, BGBl. I S. 2652). Eine solche Verordnung kann zu einer extremen Belastung aller Eigentümer führen, die keine Schutzmaßnahmen vorgenommen haben.

Wir finden, es ist daher enorm wichtig, schützende Maßnahmen zu ergreifen, um das hart erarbeitete Eigentum oder die Kapitalanlage abzusichern.

Was können wir für Sie tun?


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